Name Ihres Empfehlungsgebers:  Rózsa László, Identifikationsnummer: HU447658

  
 
 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Stammkunden der Inlernet Stammkundengemeinschaft
Weiter zur Anlage Nr. 1., 2., 4.

Die Inlernet Worldwide AG, Wollerau, (im Weiteren: „Inlernet”) betreibt eine Internationale Stammkundengemeinschaft(im Weiteren: „Inlernet-System") in der die Stammkunden von Inlernet (im weiteren: „Stammkunden/Stammkunde”) durch ihre Einkäufe im Inlernet-System und als Ergebnis ihrer aktiven Tätigkeit im Interesse dieser Einkäufe bzw. der Erweiterung der Stammkundengemeinschaft in Form von Provisionen, Einkaufsvoucher und sonstigen Ermässigungen wirtschaftliche Vorteile erlangen, ausserdem sie helfen ihren Partnern beim Erwerben von ähnlichen wirtschaftlichen Vorteile.

Der Wareneinkauf und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Inlernet-System erfolgt mit Bargeld, Bankkarte, Überweisung oder mit Rabattvoucher bzw. Einkaufsvoucher stellvertretend für Bargeld, diese Vouchers werden entweder auf Papier- oder Onlinebasis (d.h. Datenverwaltung im Internet) von den Produktpartnern von Inlernet (im weiteren: „Produktpartner“)die im Inlernet, oder im dessen System sich mit Waren- oder Dienstleistungsvertrieb beschäftigen rausgegeben. Diese Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen beinhalten die ausführliche Regelungen und Bedingungen (Rechte und Verpflichtungen), die die Basis einer Zusammenarbeit bei der Benutzung des Inlernet-Systems, zwischen Stammkunde und Inlernet bilden.

Sie sind gebeten vor ihrer Registration im Inlernet-System diese Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB") gründlich zu studieren, zu deuten, auf ihrem Computer herunterzuladen und sie aufzubewahren!

1. Sachverhalt des vertraglichen Rechtverhältnisses

1.1. Stammkunde ist berechtigt gemäss den Regelungen und Bedingungen dieser AGB in der vom Inlernet betriebenen Internationalen Stammkundengemeinschaft (Inlernet-System), das heisst bei den Inlernet Produktpartnern mit der Anwendung der obengenannten Zahlungsmöglichkeiten Waren zu erwerben und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diese anderen, möglichen, zukünftigen Stammkunden vorzustellen, diesen Personen bei der Registration im System zu helfen und dadurch das Inlernet-System populär zu machen und zu erweitern. Stammkunde ist verpflichtet, seine im Stammkundenvertrag bzw. in diesen AGB festgehaltene Rechte und Verpflichtungen gemäss den Regelungen dieser Verträge, mit der höchst möglichen Gründlichkeit einzuhalten, und er ist verpflichtet bei der Benutzung des Inlernet-Systems auch in Bezug auf dritten Personen gutgläubig vorzugehen.

1.2. Das Rechtsverhältnis zwischen Inlernet und Produktpartner wird in einem separaten Vertrag geregelt.

2. Vertragsparteien

2.1. Inlernet und Stammkunde sind, rechtlich und finanziell selbständige, voneinander unabhängige Marktteilnehmer.

2.2. Bei der Interpretation dieser AGB wird der Begriff „Inlernet“ nicht ausschliesslich auf die das Inlernet-System ins Leben gerufene Inlernet Worldwide AG, sondern auch auf sämtliche zu der Inlernet-Unternehmensgruppe gehörende Unternehmen bezogen, die aufgrund eines Auftrags-, Agenten oder sonstiges Rechtverhältnis mit der Inlernet Worldwide AG, im jeweiligen Land berechtigt sind das Inlernet-System zu betreiben, so dass der Stammkunde ausschliesslich mit der Inlernet Worldwide AG im Vertragsverhältnis steht und die anderen zu der Inlernet-Untenehmensgruppe gehörende Gesellschaften nur beim Betreiben des Inlernet-Systems eine tragende Rolle spielen.

2.3. Stammkunde kann – bei einer natürlichen Person – ausschliesslich eine vollkommen handlungsfähige, volljährige Person sein Stammkunde nur mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er volljährig ist und dass er nicht unter eine seine Handlungsfähigkeit ausschliessende oder begrenzende Vormundschaft steht. Ausnahmen werden im Punkt 2.4. geregelt.

2.4. Stammkunde kann der beschränkt handlungsfähige Minderjährige sein, der mindestens 14 Jahre alt ist und nicht als handlungsunfähig erklärt wurde. Für eine Gültigkeit jeglicher Äusserung des beschränkt handlungsfähigen Minderjährigen ist die Bestätigung und Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters notwendig, insbesondere:

a) bei der Registration und Datenänderung im Inlernet-System,
b) bei der Anzahlung für ein Voucher im Inlernet-System oder bei dessen Ergänzung zum vollständigen Voucher,
c) beim Einkauf oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Inlernet-System,
d) bei der Registration von zukünftigen Stammkunden als Empfehlungsgeber
e) bei der Organisation von Präsentationen und Veranstaltungen,
f) beziehungsweise bei sonstigen – im voraus nicht geregelten aber schriftlich zu bestätigenden - Fällen.

Er kann sogar für nicht minderjährige oder vor der Registration stehende Stammkunden Veranstaltungen organisieren, in Anwesenheit und unter der Aufsicht seines gesetzlichen Vertreters. Wenn der beschränkt handlungsfähige Minderjährige handlungsfähig wird, er kann sich selber über die Gültigkeit seiner offenen rechtlichen Äusserungen entscheiden.

Der gesetzliche Vertreter ist verpflichtet, die Registrationen der von dem beschränkt handlungsfähigen Minderjährigen registrierenden Stammkunden zu kontrollieren und er kann die aufgrund formellen, finanziellen oder rechtlichen Mängel zurückweisen, insbesondere wenn die zu registrierende Person handlungsunfähig ist oder der gesetzliche Vertreter mit der Registration nicht einverstanden ist.

Der gesetzliche Vertreter ist für die von dem minderjährigen Stammkunden angenommenen Pflichten, beziehungsweise für die von ihm an dritten Personen getätigten Rechtsäusserungen rechenschaftsschuldig.

Der minderjährige Stammkunde kann weder mit dem Einverständnis von seinem gesetzlichen Vertreter noch von seinem Empfehlungsgeber sich bezüglich relevante Belastungen oder Belastungen, die im Inlernet-System realistisch nicht erreichbar sind verpflichten.

Der gesetzliche Vertreter muss bei der rechtlichen Äusserung bezüglich der Systempositionierung des minderjährigen Stammkunden die Meinung des beschränkt handlungsfähigen und vollkommen urteilsfähigen Minderjährigen in Betracht ziehen.

Wenn die zu registrierende Person ihre Volljährigkeit durch Eheschliessung erworben hat, kann er ausschliesslich mit einem Stammkundenvertrag auf Papierbasis registriert werden, auf dem Vertrag müssen die rechtlichen Hintergründe seiner Volljährigkeit, sowie das Datum der Eheschliessung und die Nummer der Heiratsurkunde angemerkt werden.

Falls der minderjährige Stammkunde sich über seine Inlernet Rechte sich bezüglich deren Annahme oder Festlegung im Vermächtnis laut Erbfolge äussern möchte, muss die Vormundschaft die Gültigkeit der rechtlichen Äusserungen vom gesetzlichen Vertreter bzw. Beistand zustimmen.

Für die Gültigkeit einer gerichtlich oder notariell beurteilten rechtlichen Äusserung, ist die Zustimmung der Vormundschaft nicht notwendig. Auf die Nichtigkeit basierend auf beschränkte Handlungsfähigkeit oder Handlungsunfähigkeit kann man sich nur im Interesse eines minderjährigen Stammkunden beziehen, wenn seine Handlungsfähigkeit beschränkt ist oder fehlt.

Wenn der minderjährige Stammkunde – zusammen mit seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Empfehlungsgeber – Inlernet bezüglich seine Handlungsfähigkeit irreführen sollte, kann er gemeinsam mit seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Empfehlungsgeber gänzlich zur Rechenschaft gezogen werden und ist verpflichtet sämtliche Schäden zu ersetzen. Diese Vertragsbedingung wird von dem Stammkunden mit der Unterschrift des Stammkundenvertrages und von seinem gesetzlichen Vertreter eindeutig akzeptiert.

2.5. Stammkunde deklariert, dass die im Stammkundenvertrag festgelegte und von ihm stammende Daten richtig sind und der Wahrheit entsprechen, ausserdem weiss er über keine Fakten, Daten oder andere Informationen Bescheid, die das Zustandekommen des Stammkundenvertrages seitens Inlernet beeinflusst hätten, beziehungsweise das gültige Zustandekommen des Rechtsverhältnisses unmöglich machen.

2.6. Eine Stammkundenidentifikation und sämtliche dazugehörende Rechte und Verpflichtungen können nur einer einzigen registrierten Person als Eigentümer gehören.

3. Rechte und Verpflichtungen von Inlernet

3.1. Inlernet wird den Stammkunden durch die Inlernet-System Informationsdatenbank (im weiteren: „Inlernet Informationsdatenbank“), durch die ihm zur Verfügung gestellten Informationen, sowie durch Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen informieren, und benachrichtigt ihn über die systembezogene Änderungen rechtzeitig. Die Inlernet Informationsdatenbank beinhaltet das Inlernet Website (www.inlernet.com), sowie das – im Mangel von Zugang – aufgrund dem individuellen Anliegen der Stammkunden, per Email geschicktes Informationspaket. Stammkunde hat die Möglichkeit an der zu seiner gemäss dieser Vereinbarung ausgeübten Tätigkeit notwendigen Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen auf eigenen Kosten teilzunehmen. Stammkunde darf für das Geltend machen dieser Berechtigung – d.h. für das Geltend machen seines Rechtes auf Information – dem Inlernet oder sämtlichen Mitgliedern der Inlernet-Unternehmensgruppe keinerlei finanzielle Ansprüche stellen.

3.2. Inlernet hat das Recht die von dem Stammkunden innerhalb des Inlernet-Systems ausgeübte Tätigkeit, sein Verhalten und seine finanzielle Disziplin laufend zu kontrollieren, insbesondere zu kontrollieren, ob:

- die von dem Stammkunden ausgeübte Tätigkeit rechtliche Regelungen oder ethische Normen verletzt,
- der Stammkunde über die zu der weitere Vermarktung des Inlernet-Systems notwendigen Kenntnissen verfügt,
- der Stammkunde und/oder der von ihm im Inlernet-System registrierte Stammkunden seine auf die Werbung des Inlernet-Systems bezogene Tätigkeit gemäss den von Inlernet geäusserte Informationen, beziehungsweise laut Inlernet Richtlinien ausübt.

3.3. Falls es notwendig ist, ist Inlernet berechtigt, den Inhalt dieser AGB und deren sämtlichen Beilagen zu ändern, mit Rücksicht auf die jeweilige Inflationsrate, die beeinflussende Marktverhältnisse, auf die Parameter des Stammkundenbestandes, sowie auf das jeweilige gesetzliche Umfeld, insbesondere auf die Gültigkeit der einschlägige Steuergesetze.

4. Rechte und Verpflichtungen des Stammkunden

4.1. Stammkunde ist nicht berechtigt seine im Inlernet-System erreichte Karriereposition, seine Preisermässigungen und seine Provisionen zu verschenken, zu verkaufen, beziehungsweise diese mit einem anderen Rechtsgrund einem anderen Stammkunden des Inlernet-Systems oder einer anderen, dritten natürlichen oder juristischen Person zu übertragen. Stammkunde ist berechtigt von seinen im Inlernet-System erworbenen Vorteilen ausschliesslich seine Inlernet Rechte zu übertragen, aber nur mit der vorläufigen Zustimmung von Inlernet und unter den Bedingungen dieser AGB.

4.2. Nach seiner Registration im Inlernet-System ist der Stammkunde nicht berechtigt den Namen seines Empfehlungsgebers zu löschen oder gleichzeitig mehrere Empfehlungsgeber anzumerken.

4.3. Wenn der Stammkunde seinen Empfehlungsgeber ändern möchte, ist er verpflichtet auf der sogenannten „Teamänderungsantrag“ Formular (zum downloaden: www.inlernet.com) alle Unterschriften seiner oberen, gegenwärtigen und zukünftigen Empfehlungsgebern zu sammeln, die für die Änderung notwendig sind. Stammkunde kann sein Anliegen in Form von der „Teamänderungsantrag“-Formular bei Inlernet abgeben, wo das innerhalb von 30 Tagen beurteilt wird.

Inlernet ist berechtigt das Anliegen im „Teamänderungsantrag“-Formular ohne Begründung zu verweigern. Dieses Anliegen auf Änderung kann der Stammkunde höchstens einmal in seinem Leben (bei einer Gesellschaft während der Ausübung seiner Tätigkeit) in Anspruch nehmen

Inlernet ist berechtigt das Anliegen auf Teamänderung ohne Begründung zu verweigern. Stammkunde hat einmal in seinem Leben (im Fall einer Handelsgesellschaft während ihrer Funktion) die Möglichkeit, den Antrag für Teamänderung vorzulegen (eine Ausnahme bildet die vereinfachte Teamänderung).

4.4. Falls der Stammkunde innerhalb von 12 Monaten nach seiner Registration keine Eigene-, oder Gruppen Karriereeinheiten, bzw. kein Inlernet-Recht erreicht, kann er nach dem Ablauf der 12 Monate, Inlernet um die Zustimmung auf der „Teamänderungsantrag“-Formular bezüglich Empfehlungsgeberänderung ersuchen. In diesem Fall reicht es wenn der Stammkunde nur die Zustimmung seines zukünftigen, direkten Empfehlungsgebers erwirbt. Dieses Anliegen auf Änderung kann der Stammkunde höchstens einmal in seinem Leben (bei einer Gesellschaft während der Ausübung seiner Tätigkeit) in Anspruch nehmen. Inlernet ist berechtigt das Anliegen auf Teamänderung ohne Begründung zu verweigern.

4.5. Stammkunde ist nicht berechtigt im Inlernet-System unter seinen eigenen, oder unter einen anderen Namen, beziehungsweise bei einer Firmenregistration als Kontaktperson dieser Firma nochmals zu registrieren. Stammkunde ist berechtigt nur mit einer einzigen die Inlernet Berechtigungen beinhaltende Stammkundenidentifikation das Inlernet-System und dessen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

4.6. Falls Stammkunde – ausser den bösartigen, durch das Verhalten einer dritten Person generierten Registrationen - zwei- oder mehrmals im Inlernet-System registriert, oder mit einer anderen Identität im Inlernet-System tätig ist, und Inlernet das nachweislich in Erfahrung bringt, werden vom Stammkunden die in der Beilage 1. dieser AGB festgelegten Anerkennungen (z. B.: Reise, Nadel) zurückgezogen. Inlernet leitet innerhalb von 3 Tagen, nachdem es eindeutig ins Kenntnis gesetzt wurde die direkte Versetzung der Registration - die mit der eigener und mit anderer Identität erworben wurde - und gleichzeitig die direkten und indirekten Strukturen des Stammkunden – mit dem Beibehalten der Teamfolge – zum ersten, rechtmässig registrierten Stammkundenstatus ein. Inlernet wird parallel dazu die Registrationen aus dem System löschen, die zu der gleichen Person gehören, aber erst nach der ersten, rechtmässigen Registration getätigt wurden.

Die Regelungen bezüglich Versetzung sind ausschließlich bei den Stammkunden anwendbar, die erst nach dem 1.7.2009 sich registriert haben. Im Fall von Stammkunden, die sich davor registriert haben wird Inlernet sich nach einer individuellen Anfrage über die Möglichkeit und Methode der Empfehlungsgeberänderung und über die anwendbaren, rechtlichen Konsequenzen bezüglich bösartiger Stammkunden entscheiden. Der oben genannte Prozess von Inlernet ist zeitlich nicht begrenzt, wird aber die Fakten vollständig aufklären.

Im Fall von Stammkunden, die sich davor registriert haben wird Inlernet sich nach einer individuellen Anfrage über die Möglichkeit und Methode der Empfehlungsgeberänderung und über die anwendbaren, rechtlichen Konsequenzen bezüglich bösartige Stammkunden entscheiden. Der obengenannte Prozess von Inlernet ist zeitlich nicht begrenzt. Falls Inlernet bei dieser Ermittlung feststellen sollte, dass einer der Stammkunden wie oben detailliert, das Inlernet-System angebotene Möglichkeiten missbraucht hat, und mehr als eine Registration und/oder Position erworben hat, ist Inlernet berechtigt, den Stammkunden aus dem Inlernet-System auszuschliessen, bzw. bestimmte Stammkundenrechte von ihm vorläufig oder endgültigen beschränken.

Inlernet kann von den obengenannten rechtlichen Konsequenzen absehen, wenn der Stammkunde beweisen kann, dass er für die mehrmalige Registrationen nicht verantwortlich ist, insbesondere, wenn es nachgewiesen wird, dass die mehrmalige Registrierung Ergebnis des Verhaltens einer dritten Person ist.

4.7. Stammkunde erklärt und mit dem Unterschreiben des Stammkundenvertrages bestätigt, dass er in seiner im Vertragsverhältnis festgelegten Tätigkeit weder zeitlich, noch örtlich gebunden ist, und während der Ausübung seiner Tätigkeit wendet er nur seinen, eigenen, finanziellen Mitteln und die eigene Infrastruktur an. Dieses Vertragsverhältnis kann nicht als Arbeitsvertrag oder einfache Gesellschaft qualifiziert werden.

4.8. Stammkunde ist allzeit verpflichtet, die zu seiner im Vertragsverhältnis festgelegten Tätigkeit eventuell notwendigen Zulassungen, Infrastruktur, finanziellen Mitteln sich selber und auf eigene Kosten zu besorgen. Stammkunde ist verpflichtet, die aus den Ermässigungen, Provisionen oder anderen Zuschüssen von Inlernet oder von Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe oder aus anderen Einnahmen resultierende Steuerbeträge, sonstige Abgaben, bzw. die anderen mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten selber zu bezahlen, diese Beträge gemäss den gesetzlichen Regelungen zu administrieren, zu erklären und zu bezahlen gehört auch zu den Verpflichtungen des Stammkunden. Bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen trägt Inlernet keinerlei Verantwortung. Inlernet schliesst bezüglich der Erfüllung der obengenannten Verpflichtungen seine Verantwortung vollständig aus.

4.9. Wenn der Stammkunde die Empfehlungstätigkeit geschäftlich ausübt (Empfehlung und Akquisition von potenziellen Stammkunden und Produktpartnern im Inlernet-System), nimmt er zur Kenntnis, dass er sich dazu eine Unternehmensform (selbständig mit Gewerbeschein, Gesellschaft usw.) wählen muss. Inlernet ist berechtigt, die Auszahlung und Anwendung der Provisionen für den Stammkunden solange zu sperren, bis er die Erfüllung der obengenannten Kriterien nachweisen kann.

tammkunde ist verpflichtet, sein gültiges Rechtsverhältnis als Unternehmer dem Inlernet mit der Einsendung der folgenden Dokumente per Email, bzw. mit der Präsentation der Original- bzw. beglaubigt kopierten Dokumenten nachzuweisen:

- Handelsregisterauszug, nicht älter als 30 Tage (bei Gesellschaft, Organisation, Institut), wo der Stammkunde Eigentümer, Geschäftsführer oder sonstiges Organ ist,
- Unterlagen, über das Rechtverhältnis,
- Gewerbeschein (bei Selbständigen).

Stammkunde ist verpflichtet, die von Inlernet geforderte Beweise, offizielle Dokumente, Atteste, die den oberen Sachverhalt bestätigen, dem Inlernet zur Verfügung zu stellen.

Falls der Stammkunde bei der Erfüllung der in diesen AGB festgelegten Rechten oder Verpflichtungen, Zulassungen von der Staatsverwaltung oder sonstige Genehmigungen braucht, so ist das Erwerben von diesen Dokumenten Aufgabe des Stammkunden, auf seine eigenen Kosten.

4.10. Stammkunde ist nur nach der von Inlernet organisierten, erfolgreich absolvierten Produktpartner-Referentenschulung berechtigt für das Inlernet-System zu werben, das den potentiellen Produktpartnern zu präsentieren, so gesehen ist er ohne erfolgreiche Prüfung nach der obengenannten Schulung nicht berechtigt Produktpartner zu kontaktieren und mit ihnen jegliche Verhandlungen zu führen.

4.11. Vertragsparteien deklarieren eindeutig, dass aufgrund dieses Vertragsverhältnisses zwischen Inlernet und Stammkunde kein Arbeitsrechtsverhältnis, anderes Rechtsverhältnis bezüglich Arbeitsverrichtung, oder gesellschaftliches Rechtsverhältnis zustande kommt. Zwischen den Parteien kommt ausschliesslich ein in dieser Vereinbarung festgelegtes bürgerliches Rechtsverhältnis zustande, aufgrund dessen der Stammkunde bezüglich seine Teilnahme im Inlernet-System, bzw. bezüglich die Weiterempfehlung des Inlernet Systems an potentielle weitere Stammkunden, ein von Inlernet unabhängiger Marktteilnehmer ist. Aufgrund des Stammkundenrechtsverhältnisses kann der Stammkunde in keinerlei Hinsicht als Beauftragte oder Vertreter von Inlernet gesehen werden, das heisst, dass der Stammkunde nicht berechtigt ist im Namen von Inlernet rechtliche Äusserungen zu tätigen, bzw. in eine Verpflichtung einzugehen.

4.12. Stammkunde ist laut dieser AGB nicht verpflichtet, Vermittlungen, Weiterempfehlungen zu tätigen, ist nicht verpflichtet einzukaufen oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, er ist nicht verpflichtet diesbezüglich Leistungen zu erbringen, er ist nur berechtigt nach eigener Einsicht und auf eigenes geschäftliches Risiko Mitglied im Inlernet-System zu sein, gemäss den Rahmenbedingungen dieser Vereinbarung. Inlernet legt eindeutig fest, dass die durch die Tätigkeit des Stammkunden- eventuell - registrierten Stammkunden die im Inlernet-System vor ihnen registrierten Stammkunden weder direkt noch auf andere Art und Weise Geldauszahlungen oder andere Dienstleistungen anbieten dürfen, bzw. der vorher registrierte Stammkunde ist nicht berechtigt mit irgendwelchen Rechtsgründen von den Stammkunden, die durch seine Tätigkeit im System registrieren, finanzielle oder andere Dienstleistung zu verlangen. Inlernet zahlt dem Stammkunden als Gegenwert der Registration von neuen Stammkunden weder Geldbeträge aus, noch bietet andere Dienstleistungen an.

4.13. Stammkunde verpflichtet sich, über die ihn betreffende eventuelle Gesetzes-, Regelungsänderungen, insbesondere bezüglich Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften und anderen Änderungen sich selbständig zu informieren, so dass er alle gültigen Gesetze und Regelungen auf eigene Kosten und Verantwortung erfüllen kann. Inlernet ist nicht verpflichtet so etwas anzubieten und ist nicht verpflichtet wegen einer Aufforderung seitens Stammkunden das Rechtsverhältnis zu ändern.

4.14. Stammkunde ist berechtigt – auf eigene Kosten – an den von Inlernet und von der Inlernet-Unternehmensgruppe organisierten Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen, wenn er seine Anmeldung vorerst bis zum Anmeldeschluss durch sein eigenes Weboffice dem Inlernet zugeschickt hat. Wenn der Stammkunde sich für die Veranstaltung angemeldet hat, er die Teilnahmekosten vor Ort bezahlen möchte und er an der Veranstaltung doch nicht teilnehmen kann, dann sind folgende Absagebedingungen gültig:

Mit einer schriftlichen, dem Inlernet zugeschickten Absage kann man spätestens 72 Stunden vor dem Beginn der Veranstaltung die Teilnahme kostenlos absagen. Ohne Absage oder mit verspäteter Absage müssen die Teilnahmekosten zu 100% bezahlt werden. Diese kann Inlernet von den im Weboffice geführten Konten des Stammkunden abziehen oder seine Forderung auf andere Art und Weise zu verlangen! Wenn die Veranstaltung mit Online-Voucher bezahlt wurde, kann man die Teilnahmekosten auf keinen Fall zurückverlangen.

4.15. Falls Stammkunde bei seiner im Rahmen des Inlernet-Systems ausgeübten Tätigkeit die Beihilfe von weiteren Personen in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet diese Personen sorgfältig auszuwählen und entsprechend zu schulen, beziehungsweise auf jeden Fall dafür zu sorgen, dass diese Personen die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen des Stammkunden auch einhalten. Stammkunde trägt für das Verhalten der von ihm beauftragten oder bevollmächtigten Personen genauso die Verantwortung, als wenn er die Rechtshandlung selber vorgenommen hätte.

4.16. Stammkunde ist in seiner im Rahmen des Inlernet-Systems ausgeübten Tätigkeit und insbesondere bei der Weiterempfehlung von Inlernet an neue Stammkunden nicht berechtigt, Inlernet oder Gesellschaften, die zu der Inlernet-Unternehmensgruppe gehören zu vertreten, Bargeld entgegen zu nehmen, bzw. ist nicht berechtigt im Namen von Inlernet jegliche Rechtsäusserungen zu tätigen, sich zu verpflichten oder Befugnis anzuerkennen. Stammkunde kann für Inlernet ausschliesslich mit den vom Inlernet rausgegebenen und genehmigten Unterlagen und Prospekten werben. Ohne schriftliche Zulassung von Inlernet darf der Stammkunde das Inlernet-System oder die dazu gehörenden Schutzmarken, Patentrechte auf keinem von ihm oder aus seiner Initiative fertiggestellten Mediaplattform präsentieren und dadurch neue Stammkunden ins System holen. Für jeglichen Schaden – inkl. entgangener Gewinn - , der aus der Verletzung dieses Punktes resultiert und Inlernet betrifft, wird Stammkunde gemäss den Schadensersatzregelungen zur Rechenschaft gezogen.

4.17. Stammkunde ist verpflichtet über die Änderung seiner persönlichen und für das Rechtsverhältnis dieses Vertrages wichtigen Daten – die die Erfüllung der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen auf irgendeine Art und Weise beeinflussen können – Inlernet umgehend zu informieren, bzw. die Datenänderung auf dem Inlernet-Website in sein eigenes Weboffice zu übertragen. Diese Verpflichtung bezieht sich in erster Linie auf die Änderung von Name, Ausweisnummer, Adresse, Bankverbindung und Email-Adresse. Falls Stammkunde dieser Verpflichtung nicht nachgehen sollte, und aus diesem Grund heraus bei Inlernet verschiedene Kosten, Schaden, Mehrausgaben resultieren, ist Inlernet berechtigt, diese vom Stammkunden einzufordern.

Stammkunde stimmt mit der Annahme dieser AGB eindeutig zu, dass seine im Vertrag von ihm angegebene und festgelegte oder auf andere Art und Weise dem Inlernet zur Verfügung gestellte persönliche Daten von Inlernet verwaltet und administriert und weitergegeben werden. Stammkunde stimmt eindeutig zu, dass Inlernet auf seine von ihm angegebene Telefonnummer und Email-Adresse Dokumente mit Marketingzweck oder andere, zum Betreiben des Systems notwendige, unterstützende Informationsunterlagen schickt.

4.18. Wenn Stammkunde seine Adressenänderung dem Inlernet nicht bekannt gibt, so wird Inlernet die Sendung auf die letzte von ihm bekannte Adresse schicken und diese als zugestellt betrachten. Inlernet übernimmt keine Verantwortung, wenn die Sendungen dem Stammkunden nicht rechtzeitig zugestellt werden können, weil diese von der angegebenen Adresse des Stammkunden mit dem Vermerk „umgezogen“ oder „unzustellbar“ oder Ähnlichem zurückkommen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht verpflichtet ist, den unbekannten oder geänderten persönlichen Daten des Stammkunden nachzugehen oder nachzuforschen.

4.19. Stammkunde ist berechtigt das Inlernet-System bei neuen, möglichen Stammkunden zu propagieren, er ist aber verpflichtet dabei die von Inlernet fertiggestellte und vorgeschriebene Formulare, Präsentations- und Werbeunterlagen zu benutzen, beziehungsweise die bei den Inlernet-Schulungen gehörte Informationen vollständig und ohne Änderung weiterzugeben und die einzuhalten. Stammkunde ist nicht berechtigt sonstige Ermässigungen ausserhalb des Inlernet-Systems anzubieten oder zu versprechen.

Stammkunde ist verpflichtet, sich von unwahren Aussagen, und/oder von deren Weiterleitung zu enthalten und darf über wahre Fakten nicht die Unwahrheit sagen und er darf den guten Ruf und die Glaubwürdigkeit von anderen Stammkunden, von Produktpartner und von Inlernet weder verletzen noch gefährden.
Unter Gefährdung des guten Rufes versteht man insbesondere, wenn durch eine Aussage andere Stammkunden, Produktpartner und/oder Inlernet bezüglich Marktteilnahme, geschäftliches und berufliches Vertrauen in Frage gestellt werden, wenn ein Fakt behauptet wird, das gar nicht oder nur durch erhebliche Interessenverletzung der anderen Partei zu kontrollieren ist, wenn Informationen bezüglich anderen Stammkunden und Produktpartnern verbereitet werden, die das Vertrauen anderen Stammkunden, Produktpartner oder dem Inlernet gegenüber verunsichern könnten.

4.20. Stammkunde übt mit der Weiterempfehlung des Inlernet-Systems ausschliesslich eine Marketingtätigkeit aus, unabhängig von örtlichen Begrenzungen (in der Schweiz und auch im Ausland). Diese Marketingtätigkeit wird nicht als kaufmännische Vermittlung oder Finanzvermittlung betrachtet. Diese AGB begründet weder einen Arbeitsvertrag noch eine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien.

4.21. Stammkunde ist nicht berechtigt, Provisionen, Prämien oder andere ähnliche Gegenwerte von Produktpartnern entgegen zu nehmen. Stammkunde verpflichtet sich bei der Weiterempfehlung des Inlernet-Systems die gesetzliche Regelungen einzuhalten, insbesondere darf er innerhalb des Inlernet-Systems oder in seinem eigenen System keine Tätigkeit generieren, die mit der vom Inlernet identisch oder ihr in irgendeiner Form ähnlich ist.

4.22. Stammkunde erhält für seine Weiterempfehlungstätigkeit und für seine Einkäufe im Inlernet-System Provisionen und sonstige Ermässigungen von Inlernet, über deren Grössenordnung und Bedingungen wird Stammkunde auf dem Inlernet-Homepage (www.inlernet.com) und in dieser AGB bzw. in deren Beilagen informiert. Die finanzielle Abrechnung dieser Provisionen erfolgt umgehend, die Provisionsüberweisung auf das Bankkonto des Stammkunden erfolgt in jeder zweiten Woche, insofern die Provisionssumme mindestens CHF35.00 beträgt.

Nach der abgeschlossenen Abrechnung kann man dem Inlernet oder den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe keinen Mehranspruch stellen. Stammkunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass falls das wirtschaftliche Ereignis, das als Basis der Provisionsauszahlung fungiert (Anzahlung eines Einkaufsvouchers, vollständige Bezahlung eines Einkaufsvouchers), aus seitens Inlernet unvorhersehbaren Gründen scheitern sollte, die bereits gutgeschriebene oder ausbezahlte Provisionen oder andere Ermässigungen müssen dem Inlernet zurückbezahlt werden, ausserdem ist Inlernet berechtigt diese zurückzuverlangen, bzw. von zukünftigen Provisionen abzuziehen. Stammkunde ist verpflichtet die ohne Rechtsgrundlage erhaltenen Provisionen zurückzuzahlen. Falls das nicht passieren sollte, ist Inlernet berechtigt diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und mit Sonderkündigung aufzulösen.

4.23. Stammkunde ist verpflichtet, während der Gültigkeit des Vertrages bzw. auch darüber hinaus allfällige Daten bezüglich Inlernet, den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe und vor allem bezüglich den Stammkunden langfristig (während seines Stammkundenstatus, und die nächsten 5 Jahre danach) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Stammkunde kann diese Daten nicht benutzen, beziehungsweise ist er verpflichtet, sich von jeglichen Konkurrenztätigkeiten und/oder von solchen Tätigkeiten fernzuhalten, die dem Inlernet moralische oder finanzielle Schäden zufügen können, dessen Marktposition verschlimmern, insbesondere davon dass er ein System gemäss dem Punkt 4.21. ins Leben ruft und betreibt.

4.24. Stammkunde kann während seines Vertragsverhältnisses mit Inlernet ausschliesslich das Inlernet-System anderen, potenziellen Stammkunden propagieren. Während seines Vertragsverhältnisses bzw. auch danach ist es dem Stammkunden VERBOTEN, Angestellte und/oder Stammkunden, Produktpartner von Inlernet oder Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe zu sich oder zu Konkurrenzfirmen abzuwerben.

Ausserdem ist es VERBOTEN diese Personen bzw. Gesellschaften wegen Vermittlung-, oder Agentenverträge bzw. wegen mit diesen wirtschaftlich gesehen, ähnlichen Vereinbarungen für Konkurrenzunternehmen von Inlernet oder für anderen Einkaufsgemeinschaften anzusprechen. Es ist nicht erlaubt, dass der Stammkunde während seines Vertragsverhältnisses mit Inlernet bzw. danach, den Inlernet-Stammkunden im eigenen Namen oder im Namen von dritten Personen oder dritte Personen, Unternehmen zu beauftragen, Angebote bezüglich anderen Einkaufssystemen zu tätigen, oder solche zu vermitteln bzw. zu beraten, oder dritte Personen, Unternehmen damit zu beauftragen. Stammkunde darf keine geschäftliche Tätigkeit ausüben, die eine Wettbewerbssituation generieren kann. Bezüglich dieser Regelung werden auch die Personen als Angestellte und Stammkunden behandelt, die 48 Monate vor dem jeweiligen Termin mit dem Inlernet ein Vertragsverhältnis hatten. Stammkunde darf ausserhalb des Inlernet-Systems den Markennamen „Inlernet“ weder für eigene geschäftliche Zwecke, noch für solche Zwecke von dritten Personen nicht benutzen.

4.25. Stammkunde ist verpflichtet, bei jeglichen Vertragsbrüchen, Schäden die nicht verdiente, ausgefallene Provisionen und Nutzen von Inlernet zu bezahlen, seine auf diese Weise verdiente Erträge dem Inlernet weiterzuleiten und mit all diesen Beträgen abzurechnen. Bei einem Vertragsbruch verliert Stammkunde automatisch sein Anspruchsrecht auf seinen noch nicht bezahlten bzw. nicht eingesetzten Provisionen. Die Verletzung der Abwerbungs-, und Wettbewerbsverbotsregelungen seitens Stammkunden, bedeutet die Verletzung des gesetzlich festgelegten Wettbewerbsverbotes.

4.26. Wenn Stammkunde einen von einer anderen Person unterschriebenen Vertrag auf Papierbasis online administriert (dazu ist ausschliesslich ein registrierter Stammkunde berechtigt), mit der Bevollmächtigung der betroffenen Person, ist der Stammkunde in diesem Fall verpflichtet, den Vertrag auf Papierbasis aufzubewahren.

4.27. Die Inlernet Beschwerdemanagement - Vorschriften regeln die Abläufe bezüglich Bemerkungen und Mitteilungen der Stammkunden oder von dritten Personen (im Weiteren: Beschwerde) um diese Beschwerden effektiv, transparent und schnell behandeln zu können bzw. die aus der Zusammenarbeit zwischen Inlernet und Stammkunden resultierende Disfunktionen und Verluste zu vermeiden oder zu minimalisieren. Die Beschwerdemanagement - Vorschriften sind auf der Inlernet Website (www.inlernet.com) bzw. im Inlernet Kundenservice Office zu finden. Alle individuelle Anfragen oder Reklamationen, wobei der/die Beschwerdekläger(in) das Vorgehen von Inlernet bemängelt und diesbezüglich seine/ihre konkrete, individuelle Ansprüche definiert, werden als Beschwerden behandelt.
Inlernet nimmt die Beschwerden schriftlich entgegen (siehe Punkt 9.4.) Um die Beschwerde einreichen zu können, führt Inlernet ein Formular ein, die auf der Inlernet Website zu finden ist.

5. Die Funktionen des Inlernet-Systems

5.1. Inlernet errichtet mit dem Produktpartner ein eigenes Vertragsverhältnis – das kein Teil des Stammkundenvertrages ist. Produktpartner ist verpflichtet die Regelungen dieser AGB kennenzulernen, diese auch für sich verpflichtend zu halten, das ermöglicht nämlich dem Stammkunden, dass er bei dem vertraglichen Produktpartner Waren kauft und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Gemäss dieser AGB kann nur mit vertraglichen Produktpartnern eine Vereinbarung laut Inlernet-System zustande kommen. Diese AGB beziehen sich nicht auf Drittpersonen oder andere Gesellschaften. Das Namensverzeichnis der aktuellen Produktpartner ist auf der Inlernet-Website (www.inlernet.com) zu finden.

5.2. Das Ausgleichen des Gegenwertes der bei dem Produktpartner gekauften Waren und Dienstleistungen seitens Stammkunden, ist im Inlernet-System automatisch mit der Anwendung von Vouchern nur dann möglich, wenn die Einzahlung mit Inlernet Online-Voucher oder mit Produktpartnervoucher (im Weiteren: Inlernet Voucher), die von Inlernet vermittelt wurden, erfolgt. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass das Voucher auf dritte Personen nicht übertragbar is, keine Bargeld-, oder anderweitige Finanzmittelablösung möglich ist.

5.3. Andere, vom Punkt 5.2. abweichende Einkaufe mit Bargeld, Überweisung oder Bankkarte, können nur dann im Inlernet-System validiert werden, nachdem Stammkunde das Beweisdokument des Einkaufes (z.B.: Rechnung, Beleg, Kassenzettel) entgegen genommen und dem Produktpartner seine Inlernet Stammkunden-Identifikationsnummer bekanntgegeben hat. Gemäss Produktpartnervertrag muss der Produktpartner danach innerhalb von 30 Tagen die Einkaufsdaten in seinem Weboffice erfassen.

Die Vouchers, die Stammkunde nicht von Inlernet oder von Gesellschaften die nicht zur Inlernet-Unternehmensgruppe gehören oder mit der Vermittlung von Inlernet bekommen hat (insbesondere die vom Produktpartner direkt erhaltene Vouchers), oder Vouchers, die nicht vom Inlernet ausgestellt wurden über eines seiner Ausstellsystemen, sind nicht geeignet um damit im Inlernet-System automatisch Einkäufe zu tätigen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Bei den obengenannten Vouchers kann Stammkunde die in dieser Vereinbarung festgelegten Ermässigungen nicht automatisch in Anspruch nehmen, bzw. ist Inlernet nicht verpflichtet in solchen Fällen Dienstleistungen, Provisionen oder Ermässigungen anzubieten, solange diese Einkaufsdaten im Inlernet-System vom Produktpartner nicht erfasst werden (genauso wie bei den Einkäufen ohne Voucher) und Produktpartner die ihm zugeschickte Provisionsrechnung nicht ausgeglichen hat.

5.4. Inlernet stellt für den Erwerb der Waren und Dienstleistungen ein sogenanntes „Online-Voucher“ (d.h. nur im Internet erhältlich) aus, oder ermöglicht das Ausdrucken der Zweitexemplare. Diese Vouchers werden immer in der Landeswährung des jeweiligen Partnerproduktgeschäftes ausgestellt.

5.5. Jegliche die von Inlernet ausgestellte Vouchers können nicht als Dienstleistungsangebot betrachtet werden. Die ausgedruckten Zweitexemplare der Vouchers können ausschliesslich nur das bestätigen, dass Inlernet nach der Voucherbestellung des Stammkunden, sich verpflichtet hat dem Produktpartner den auf dem Voucher festgelegten Betrag –die Provision vom Inlernet abgezogen - zu überweisen.

5.6. Die Vouchers werden von Inlernet im Inlernet-System online erfasst und elektronisch archiviert. Stammkunde muss bei der Bestellung der Inlernet Vouchers – bei allen Arten von Vouchers – die Daten (genauer Name des Geschäftes, Produktpartner Identifikationsnummer) des Produktpartners angeben, bei dem er Ware kaufen oder Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte, d.h. er möchte sein Voucher einlösen.

5.7. Stammkunde ist berechtigt, von Inlernet die oben bezeichneten Online Voucher und/oder Produktpartner Voucher zu bestellen. Stammkunde ist berechtigt mit der Anwendung seiner persönlichen Stammkunden Identifikationsnummer und seinem Password auf der Inlernet-Website, in seinem persönlichen Weboffice (im Fall von Online Voucher) die Ausstellung von Vouchers zu beanspruchen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass der Mindestausstellungsbetrag des von ihm beanspruchten Vouchers CHF 18.00 beträgt. Inlernet übernimmt die Ausstellung von Inlernet Online Voucher oder die Übergabe von Produktpartner -Voucher, wenn die folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden:

- Inlernet hat vom Stammkunden über sein persönliches Weboffice die ordnungsgemäss und vollständig ausgefüllte Voucher-Bestellung erhalten, d.h. Inlernet hat die zur Ausstellung des Vouchers notwendigen Daten vom Stammkunden bekommen und die wurden auch bestätigt,
- der zum bestellten Voucher notwendige Betrag wurde auf das Bankkonto von Inlernet bezahlt, dort wurde die Summe gutgeschrieben. Davon hat Stammkunde bei der Voucherbestellung den vollen Preis des Vouchers bezahlt, so wurde dies im Inlernet-System dem Inlernet gutgeschrieben,
- Bei einer Bestellung von Produktpartner- Voucher: Produktpartner hat nach der Bestellung Inlernet das Voucher zugeschickt.

Inlernet schickt eine Kopie des jeweiligen Online- Vouchers des Stammkunden nach der Ausstellung, umgehend auch dem Produktpartner zu.

5.8. Inlernet verpflichtet sich, nach der Ausstellung des Online- Vouchers bzw. nach Erhalten des Produktpartner Vouchers das Gegenwert des Vouchers – die Provision von Inlernet abgezogen – innerhalb des im Produktpartnervertrag festgelegten Zeitraumes dem jeweiligen Produktpartner zu überweisen.

5.9. Das Inlernet Voucher kann nicht auf dritte Personen übertragen werden. Stammkunde kann das Inlernet Voucher nur bei dem vertraglichen – von ihm voraus für die Bestellung und Ausstellung angegebenen – Produktpartner anwenden, einlösen. Produktpartner ist verpflichtet bei der Vorlegung des Zweitexemplars von Inlernet Online Voucher und des von ihm ausgestellten Produktpartner Voucher, im Rahmen des Inlernet-System Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, gemäss den detaillierten Regelungen in den Vereinbarungen zwischen Inlernet und Produktpartner.

5.10. Mit den Inlernet Vouchers kann man ausschliesslich Waren einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bzw. diese bestätigen. Die Berechtigung des Stammkunden auf Preisermässigungen die aus dem Gegenwert dieser Waren und Dienstleistungen generiert wurden. Die Vouchers kann man nur bei dem, auf dem Voucher festgelegten Produktpartner, in der festgelegten Summe einlösen. Bei dem Inlernet Voucher ist keine Bargeld-, oder andere Finanzmittelablöse möglich, es kann nicht bei anderen – nicht als Produktpartner geltenden Geschäften, sowie bei Inlernet oder bei anderen Gesellschaften der Inlernet Unternehmensgruppe – eingelöst werden.

5.11. Stammkunde nimmt eindeutig zur Kenntnis, dass nachdem Inlernet ihm die Voucherbestellung zugeschickt und/oder den Voucherbetrag bezahlt hat, die Voucher Bestellung, d.h. das Voucher an sich kann nicht mehr storniert, annulliert werden, man kann den Preis des Vouchers auch nicht mehr zurückverlangen oder auf einem anderen Produktpartner umschreiben lassen und so ist es auch nicht möglich gegen ein anderes Voucher einzutauschen. Stammkunde kann das Inlernet Voucher nach der Ausstellung ausschliesslich bei dem angegebenen Produktpartner anwenden, um damit die beanspruchte Ware oder Dienstleistung kaufen zu können.

5.12. Stammkunde hat die Möglichkeit, eine Anzahlung für das Voucher zu tätigen, so dass er in der Anlage 1. der AGB festgelegte Summe des Voucherbetrags dem Inlernet bezahlt. Stammkunde nimmt zur Kenntnis und ist eindeutig einverstanden damit, dass Inlernet aus der von ihm einbezahlten Anzahlung ihm bzw. im System registrierten Stammkunden Provision zahlt. Da die Anzahlung Teil des von Inlernet ausstellenden Voucherbetrags bildet, ist Inlernet berechtigt, nach der Einzahlung, die als sein Eigentum zu behandeln. Der Betrag der Anzahlung – als eine der Garantien für die Provisionsauszahlung – wird von Inlernet auf einem Depotkonto verwaltet. Die von Stammkunde geleistete Anzahlung wird als Angeld iSv. Art. 158 Abs. 1 und Abs. 2 OR qualifiziert.

Stammkunde erklärt hiermit, dass er die Regelungen eines Angeldes gemäss Art. 158 Abs.1 und 2zur Kenntnis genommen hat und stimmt zu, dass sobald er für ein Inlernet Voucher nur eine Anzahlung getätigt hat, er die angezahlte Summe nicht mehr zurückverlangen kann. Stammkunde hat aber jederzeit die Möglichkeit die von ihm getätigte Anzahlung auf die volle Vouchersumme zu ergänzen, Inlernet den fehlenden Betrag zu zahlen, damit er beim jeweiligen Produktpartner ein Voucher beanspruchen und das beim Produktpartner einlösen kann. In diesem Sinne gehört zu jeder einbezahlten Voucheranzahlungssumme ein – abhängig von der Ermässigungsgrösse des Produktpartners - vollständiger Voucherwert, dessen Summe wird in der Vocuherwerttabelle der Anlage 2. dieser AGB beinhaltet, die untrennbaren Teil dieser AGB bildet.

Die von dem bei dem Anzahlungsprozess ausgewählten Produktpartner angebotene Preisermässigung und die Anzahlungssumme bestimmen in der obengenannten Tabelle den vollständigen Wert des Vouchers. Wenn Stammkunde nur einen Teil des Gesamtwertes von dem Voucher mit Anzahlung beansprucht, dann verhält sich der Wert des Teilvouchers - siehe Voucherwerttabelle - zum Gesamtwert genauso, wie der Anzahlungswert des Teilvouchers zum Gesamtwert. In diesem Sinne um wieviel Prozent weniger der Wert des bestellten Teilvouchers ist, als der Vouchergesamtwert in der Voucherwerttabelle, desto weniger kann Stammkunde vom Gesamtwert der Anzahlung verwenden. Den restlichen Wert kann man in der Zukunft bei einem oder mehreren Teilvouchers, wie oben beschrieben verwenden.

Nachdem die Anzahlung bezahlt wurde, kann man den Produktpartner verändern, während der Bezahlung des Vouchergesamt-, oder Teilwertes. In diesem Fall kann sich, wie oben erklärt, der Anzahlungswert, der beim jeweiligen Teilvoucher eingelöst werden kann ändern, weil die vom Produktpartner angebotene Preisermässigung sich auch ändern kann und dies wird den Vouchergesamtwert bestimmen.

Die einzelnen Voucherwerte können zusammengezogen bzw. während der Bezahlung des Voucherwertes ergänzt werden. In diesem Fall können mehrere Anzahlungen von Vouchers zusammengezogen werden, aber ausschliesslich gemäss Beilage 2. der AGB, wo das Verhältnis zwischen Vouchergesamtwert (bestimmt durch die Preisermässigung des Produktpartners und dem bestellten und bezahlten Voucherwert) zu finden ist.

Die Vouchergesamtwerte der Preisermässigungen, die nicht in der Beilage 2. der AGB zu finden sind, werden aufgrund der Tabellenwerte, verhältnismässig bestimmt.

5.13. Das Inlernet Online-Voucher ist 3 Jahre nach der Ausstellung gültig. Das Voucher wird nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch, ohne jeglichen, rechtlichen Ereignisse annulliert. Falls die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist und Stammkunde das Voucher nicht eingelöst hat, nimmt er zur Kenntnis, dass er nicht berechtigt ist, dem Inlernet oder einer der Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe Ansprüche zu stellen. Diese verlorene Anspruchsberechtigung heisst nicht, dass Stammkunde von dem jeweiligen Produktpartner die Übergabe der jeweiligen Ware oder Dienstleistung auch nach der Gültigkeitsdauer nicht einfordern könnte, ausser wenn das Warenverkauf oder das Dienstleistungsangebot solcher Natur ist, dass man die Leistung von dem Produktpartner nicht mehr verlangen kann. Stammkunde ist auch dann nicht berechtigt gegen Inlernet oder eine der Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe vorzugehen, wenn die Dienstleistung des Produktpartners nicht vertragsgemäss abläuft oder gar unmöglich wird. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich das jeweilige Warenverkauf und/oder Dienstleistung ein Rechtsverhältnis ausschliesslich zwischen ihm un dem Produktpartner zustande kommt. Aus diesen Gründen heraus, wenn Produktpartner seine Leistung mangelhaft oder gar nicht erbringt, Vertragsbruch begeht, ist Stammkunde auch innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht berechtigt den Voucherbetrag zurückzuverlangen, oder ein Vouchertausch bzw. Übertragung auf ein anderes Produktpartner zu beanspruchen, bzw. er ist nicht berechtigt jegliche, andere Ansprüche an dem Inlernet oder an Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe zu stellen.

5.14. Stammkunde wird bei seiner Registration im Inlernet-System mit dem an die von ihm angegebene Email-Adresse geschickten elektronischen Brief über seine Stammkundenidentifikation und Weboffice Password benachrichtigt. Stammkunde muss danach beim Log In ins Weboffice, bei der späteren Passwortänderung bzw. bei jeglichen Aktionen im Weboffice via Internet, die auf der Inlernet –Website publizierten Regelungen, Vorschriften und Richtlinien einhalten.

Password ist aus Sicherheitsgründen heraus notwendig, damit kann nämlich nur der berechtigte Stammkunde in sein Weboffice eintreten. Stammkunde ist verpflichtet, sein Password für das Weboffice an einem sicheren Ort aufzubewahren und Dritten nicht zugänglich. Stammkunde ist verpflichtet das vom Inlernet erhaltene Password zu ändern, so dass es mindestens aus 8 Buchstaben besteht, kleine und grosse Buchstaben bzw. auch Zahlen beinhaltet, kann aber mit der persönlichen Identifikationsnummer, mit der Ausweisnummer, mit dem Geburtsdatum, mit der Handynummer des Stammkunden nicht identisch sein oder mit diesen verwechselbar sein und kann diese auch nicht beinhalten. Password und die persönlichen Einstellungen können jederzeit im persönlichen Weboffice geändert werden.

5.15. Das von Inlernet geschickte und später geänderte Password ist streng vertraulich. Inlernet übernimmt keine Verantwortung, wenn Stammkunde die Regelungen der vertraulichen Datenverwaltung nicht eingehalten hat, und deswegen eine dritte Person die oberen Daten missbraucht hat, und daraus dem Stammkunden Schäden entstanden sind. Falls Stammkunde bezüglich seines Zugangs oder nach dem Login in sein Weboffice irgendein Missbrauch entdecken sollte, muss er Inlernet über das Ereignis innerhalb von 1 Tag an der offiziellen Inlernet Email-Adresse notifizieren. Wenn als Ergebnis dieser Bemerkung die Stammkundendaten geändert werden müssen, wird Stammkunde über die neuen Zugangsdaten wieder per Email benachrichtigt.

5.16. Das Inlernet-System wird gemäss dem Inhalt dieses Vertrages ausschliesslich auf die Erzeugung der Beziehung zwischen Stammkunde und Produktpartner, auf den Waren-, und Dienstleistungsfluss, der in dieser Beziehung zustande kommt bzw. auf die Ausstellung der für das Erwerb dieser Waren und Dienstleistungen notwendige Inlernet Online Voucher und Produktpartner Voucher begrenzt.

Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass die von dem vertraglichen Produktpartner gekaufte Waren und Dienstleistungen ausschliesslich vom jeweiligen Produktpartner stammen, sogesehen kann Inlernet weder Verantwortung für die Leistung oder das Verhalten des Produktpartners tragen, noch will es sich diesbezüglich nicht verpflichten. Produktpartner trägt bezüglich seine erbrachte Leistung dem Stammkunden gegenüber laut Verantwortungsregelungen des schweizerischen Obligationenrechtes Verantwortung.

5.17. Inlernet übernimmt keine rechtliche- und weitere Haftung für die Produkte und Dienstleistungen, welche die Stammkunden durch das Inlernet-System von den Produktpartnern in Anspruch nehmen bzw. erwerben. Für diese Produkte und Dienstleistungen haften die Produktpartner gemäss allgemeinen Regelungen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich das Waren- und Dienstleistungsverkauf des Produktpartners kommt ausschliesslich zwischen Stammkunde und Produktpartner ein Vertragsverhältnis zustande, Inlernet gehört nicht zu den Vertragsparteien oder Teilnehmer dieses zweiseitigen Rechtsverhältnisses.

Stammkunde akzeptiert, dass wenn Produktpartner seine vertraglich geregelten Verpflichtungen verletzt, kann Stammkunde ausschliesslich dem Produktpartner gegenüber Anspruch erheben. Stammkunde ist verpflichtet, im Fall einer mangelhaften Leistung die weiteren Schritte, in erster Linie mit dem Produktpartner, und wenn es keine Erfolge erbringen sollte, mit dem Produktpartnerreferent des Produktpartners zu vereinbaren. Stammkunde ist nicht berechtigt, die bezüglich den Waren-und Dienstleistungsverkauf des Produktpartners gestellten Ansprüche Inlernet weiterzuleiten bzw. zu versuchen, diese Ansprüche direkt Inlernet gegenüber zu stellen. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht berechtigt ist, bei den zwischen Stammkunde und Produktpartner, bezüglich der Vereinbarung von Waren- und Dienstleistungsverkauf entstandenen rechtlichen- und weiteren Haftungsfällen zu verfahren. Stammkunde kann von Inlernet nicht verlangen, dass Inlernet in Vermittlungs- oder Mediationsprozessen die aus mangelhafter Leistung des Produktpartners entstanden sind, als Teilnehmer, Zeuge teilnimmt und/oder Aussagen tätigt. Dazu ist Inlernet nicht verpflichtet.

6. Vorteile bei der Benutzung des Inlernet-Systems

6.1. Durch die Teilnahme im Inlernet-System hat Stammkunde die Möglichkeit, aus den vom Produktpartner dem Inlernet bzw. den registrierten Stammkunden gewährleisteten , günstigen Kaufsbedingungen zu profitieren, und in Form von Provisionen, Preisermässigungen und anderer Begünstigungen das mit Inlernet zu teilen.

Inlernet haftet nicht für Ermässigungsbeträge, Provisionen und Preisermässigungen, die der Produktpartner – als schwerer Vertragsbruch – Inlernet nicht rechtzeitig oder nicht bezahlt hat.

Wenn die Leistung des Produktpartners verspätet oder auf dem Rechtsweg, bezahlt wird, wird Inlernet das nachträglich den Berechtigten zahlen. Im Fall einer Verspätung, die infolge des Vertragsbruchs des Produktpartners passiert ist, ist Inlernet nicht verpflichtet, dem Stammkunden Verzugszinsen zu zahlen. Die Vertragsparteien schliessen dies eindeutig aus.

Nachdem die Bedingungen des Vertrages zwischen Inlernet und Produktpartner mit der Zeit geändert werden können, nehmen Parteien eindeutig zur Kenntnis, dass die Abrechnung der Ermässigungen, Provisionen und Begünstigungen immer gemäss den im Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Vertragsbedingungen erfolgt. Die eventuellen und den Stammkunden betreffenden Änderungen werden innerhalb von 15 Tagen von Inlernet auf der Website bekanntgegeben. Aus diesen Gründen nimmt Stammkunde zur Kenntnis, dass innerhalb dieser Frist von 15 Tagen eventuell bereits ungültige Produktpartnerkonditionen-, und Bedingungen auf der Inlernet-Website zu finden sind, diesbezüglich ist Stammkunde nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche zu stellen.

6.2. Die detaillierte Liste der Begünstigungen, die dem Stammkunden aufgrund dieser Vereinbarung zustehen, beinhalten die nummerierten Anlagen dieser AGB, die auf der Inlernet-Website zu finden sind. Diese Anlagen in der jeweils aktuellen Fassung sind untrennbare Teile dieser AGB.

6.3. Der Stammkunde, der die in der Anlage 1. dieser AGB bestimmte Position 6., d.h. die Position von Division Director erreicht, wird berechtigt, einen Autofinanzierungsvertrag mit Inlernet abzuschliessen.

7. Gebühren bei der Benutzung des Inlernet-Systems

7.1. Die Teilnahme des Stammkunden im Inlernet-System ist kostenlos. Ausser den im Punkt 7.3., bzw. in der separaten Gebührentabelle und im Newsletter festgelegten Gebühren, werden bei Stammkunden keine weitere Transaktions- oder andere Kosten verrechnet.

7.2. Stammkunde kann die Inlernet-Dienstleistungen durch die Inlernet-Homepage in Anspruch nehmen. Dafür muss Stammkunde Inlernet keine Gebühren zahlen.

7.3. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass er zu einem ausländischen Produktpartner ausschliesslich Online Voucher bestellen kann (insofern Produktpartner das akzeptiert). Wenn das Inlernet Online Voucher zu einem ausländischen Produktpartner ausgestellt wird, wird dem Stammkunden bei der Bestellung 1% des Voucherbetrages als Verwaltungsgebühr verrechnet, unabhängig davon was die offizielle Währung im Land des Produktpartners ist. Die Devisenbeträge werden mit dem am Buchhaltungstag der Transaktion gültigen Mittelkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umgerechnet.

8. Änderung des Stammkundenvertrages

8.1. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass diese AGB als allgemeine Vertragsbedingungen qualifiziert werden, die Inlernet - um mehrere Verträge standardisiert abschliessen zu können - , einseitig, im voraus, ohne Zusammenarbeit mit der anderen Partei bestimmt hat.

Stammkunde erklärt, dass er mit Unterschrift des Stammkundenvertrages bestätigt, dass er diese AGB vollständig kennengelernt hat und weiss darüber Bescheid, dass die Vorschriften der AGB Teil des Stammkundenvertrages sind. Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschriften dieser AGB – im Hinblick auf die Irregularität des Rechtsverhältnisses – in einigen Fällen von der gewöhnlichen Vertragspraxis abweichen können.

8.2. Die Änderungen der AGB bzw. der Beilagen seitens Inlernet, werden in jedem Fall als gültig und von dem Stammkunden zugestimmt betrachtet, wenn Stammkunde innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Änderung sich nicht schriftlich gegen den Änderungsvorschlag beschwert, oder er das Inlernet-System auch nach der schriftlichen Bekanntgabe weiterhin benutzt.

Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet nicht berechtigt ist, gleichzeitig mehrere, gültige AGB für das gleiche Verhältnis anzuwenden. Falls Stammkunde sich gegen eine AGB-Änderung innerhalb der obengenannten Frist beschwert, wird Inlernet berechtigt, die Stammkundenvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen zu kündigen.

Als gültiger Text der AGB und deren Beilagen wird immer der Text, auf der Inlernet Website betrachtet. Die AGB und deren Anlagen sind auch im Kundenservice-Office von Inlernet zu finden.

Stammkunde nimmt zur Kenntnis, dass Inlernet berechtigt ist jegliche Änderungen, Änderungsvorschläge, Regelungen, geschäftliche Richtlinien, Mitteilungen und Newsletter auf die von ihm dem Inlernet zur Verfügung gestellte Email-Adresse und Telefonnummer (per SMS, wenn er eine Telefonnummer hat), auf seine Wohnadresse und in sein Weboffice zu schicken.

9. Gültigkeit und Auflösung des Stammkundenvertrages

9.1. Falls Stammkunde zu einem Produktpartner ein Voucher bestellt hat, ist er nach der Ausstellung des Vouchers nicht mehr berechtigt auf diesen Vertrag oder auf die Voucherbestellung zu verzichten, im Hinblick darauf, dass Inlernet mit der Ausstellung des Vouchers – gemäss Punkt 5.11. dieser AGB - alle, in diesem Vertrag festgelegte Verpflichtungen erfüllt hat, danach besteht nur noch zwischen Stammkunde und Produktpartner ein Rechtverhältnis, sogesehen kann Stammkunde sein Recht auf Verzichten nur noch dem Produktpartner gegenüber ausüben.

Vertragsparteien vereinbaren, dass im Fall dieses Vertrages – bezüglich Voucherbestellung und Anzahlung für Voucher – keine der Parteien berechtigt ist das Recht auf Verzichten auszuüben.

Wenn trotz der obengenannten Anweisung, das zuständige Gericht feststellen würde, dass Stammkunde im Fall von diesem Vertrag sein Recht auf Verzichten rechtmässig ausgeübt hat – nach der Anzahlung für das Voucher, nach der Bezahlung des vollständigen Voucherpreises - , in diesem Fall wird die noch nicht eingesetzte Summe der Anzahlung bzw. der Voucherwert, bei der vollständigen Bezahlung des Vouchers, wenn das Voucher noch nicht eingelöst wurde, von beiden Parteien als Vertragsstrafe betrachtet, so stehen diese Summen im Fall von Verzichten dem Stammkunden nicht zu. Stammkunde erklärt eindeutig, dass er den Begriff von der Vertragsstrafe kennt, dessen Grössenordnung gemäss den obengenannten Vorschriften akzeptiert und er wird diesbezüglich keine Rechtstreit gegen Inlernet einleiten. Das Vorschreiben des Schmerzensgeldes ist damit begründet, dass Inlernet durch das Einlösen der Anzahlung für ein Voucher nach dem Einkauf seitens Stammkunde bei dem Produktpartner, wirtschaftliche Vorteile erlangen würde, beim Verzichten würden diese aber wegfallen. Ausserdem bietet Inlernet dem Stammkunden und den anderen Stammkunden Dienstleistungen an (Provisionsauszahlungen, sonstige Vorteile gemäss den Beilagen dieser AGB), deren Rückvergütung im Fall eines Verzichtes nur mit der Einsetzung des Schmerzensgeldes möglich ist.

9.2. Diese AGB und deren Beilagen bzw. das Blankett des Stammkundenvertrages sind mit dem Antrag identisch. So informiert Inlernet den Stammkunden innerhalb von 8 Kalendertagen über die Annahme des ausgefüllten Antrages, bzw. Inlernet ist berechtigt den Antrag ohne Begründung zurückzuweisen. Das von dem Stammkunden unterschriebene Blankett wird nach 8 Kalendertagen seitens Inlernet als angenommen (vereinbart) betrachtet, der Stammkundenvertrag kommt mit Gültigkeit zustande, falls Inlernet den Stammkunden über den Rückzug des Vertrages nicht informieren sollte. Stammkunde ist ausschliesslich persönlich berechtigt die zu diesen AGB gehörenden Vertragsblanketts zu unterschreiben (genauso ist es bei der Annahme der im Internet veröffentlichten Vertragsbedingungen). Stammkunde ist nicht berechtigt den Vertreter von anderen natürlichen oder juristischen Personen mit der Unterschrift des Vertragsblanketts zu bevollmächtigen. Bei der Unterschrift von Vertragsblankett ist die gutgläubige Vertretung ausgeschlossen, so ist das von anderen unterschriebene Blankett gefälscht, und ohne Frist anfechtbar. Wenn jemand im Namen von einer anderen Person, bösartig, mit gefälschter Unterschrift eine Stammkundenvereinbarung abschliesst, begeht gemäss Art. 251 StGB eine Urkundenfälschung. Im schweren Verdacht auf Urkundenfälschung wird Inlernet einen Strafprozess gegen unbekannte Person bei der zuständigen Kriminalbehörde einleiten.

9.3. Gemäss dieser AGB kommt die Stammkundenvereinbarung auf unbestimmte Zeit zustande. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Stammkundenvertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, immer auf Ende des Kalendermonates, mit dem dem anderen Partei zugesandten Schriftstück zu kündigen.

9.4. Jegliche in diesen AGB angemerkte Erklärungsschrieben, auch das bezüglich Kündigung muss man in jedem Fall schriftlich tätigen. Als schriftliche Erklärungen werden die per Post, per Mail, im Weboffice bzw. per Fax zugeschickte Schriftstücke betrachtet, insofern die andere Partei hat die erhalten.

Die per Post geschickten Erklärungsschreiben werden bei erfolgreicher Zustellung, am Tag der Zustellung, wenn der Empfänger die Übernahme verweigert hat, am Tag der versuchten Zustellung als zugestellt betrachtet. Wenn die Zustellung erfolglos war, weil der Empfänger den Brief nicht entgegengenommen hat – der Brief wurde dem Absender mit der Bemerkung „nicht übernommen“ zurückgeschickt – wird das Schreiben fünf Werktage nach dem zweiten Zustellungsversuch als zugestellt betrachtet. Die per Mail oder Fax geschickten Schriftstücke werden dann als zugestellt betrachtet, wenn dem Absender vom Empfängergerät eine automatische „Zustellungsbestätigung“ geschickt wird oder der Empfänger selbst dem Absender eine schriftliche Bestätigung schickt.

Wahrend der Kündigungszeit sind beide Parteien verpflichtet diese Vertragsbedingungen zu erfüllen. Am Ende der Kündigungsfrist rechnen Inlernet und Stammkunde mit den bezüglich aus den bereits getätigten Weiterempfehlungen und Einkaufen generierten Provisionen ab. Dann hat Stammkunde keinen Provisionsanspruch mehr, und die Abrechnungsverpflichtung von Inlernet erlischt. Stammkunde ist verpflichtet innerhalb von 15 Tagen nach Beendigung des Vertrages jegliche Dokumente und Inlernet-spezifische Unterlagen ins Kundenservicebüro von Inlernet zu schicken. Inlernet ist berechtigt die aus der obengenannten, nicht erfüllten Verpflichtung stammenden Schäden vom Stammkunden einzufordern. Falls Stammkunde diesen Vertrag mit einer ordentlichen Kündigung beendet, dann ist er nach Ablauf der Kündigungsfrist, mit der Genehmigung von Inlernet, berechtigt sich wieder im Inlernet –System zu registrieren und so einen neuen Vertrag mit Inlernet Worldwide AG abzuschliessen. In diesem Fall kann sein Empfehlungsgeber ausschliesslich der erste, vor der Kündigung gültige Empfehlungsgeber sein und er kann sein eventuell vorher aufgebautes Stammkundenteam nicht zurückkriegen, das gehört ab sofort direkt seinem Empfehlungsgeber. Inlernet kann den Anspruch auf einen neuen Vertragsabschluss ohne Begründung zurückweisen.

9.5. Parteien können diese Vereinbarung auch mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn eine der Parteien die aus diesem Vertrag stammende Verpflichtungen brechen sollte und nach schriftlicher Mahnung seitens anderer Partei diesen Vertragsbruch nicht korrigiert, ausser wenn der Vertragsbruch so schwerwiegend ist, dass von der anderen Partei das Aufrechterhalten des Vertrags nicht mehr zu erwarten ist.

Ausserdem ist Inlernet berechtigt in folgenden Fällen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen:

- Stammkunde geht seiner Datenleistung- oder Änderungsmittelungsverpflichtung nicht nach, oder vermittelt unwahre Daten,
- Stammkunde tätigt Aussagen, die den guten Ruf, den geschäftlichen Ruf von Inlernet verletzen oder gefährden oder verhält sich sonst auf eine vergleichbare eine Art und Weise,
- Stammkunde empfiehlt das Inlernet-System ohne eine Genehmigung von Inlernet weiter bzw. wirbt ohne Zulassung für das System, bzw. er wendet die Schutzmarken von Inlernet auf seinen Unterlagen ohne Genehmigung an, äussert oder verpflichtet sich unberechtigt (ohne schriftliche Ermächtigung) im Namen von Inlernet,
- Stammkunde korrigiert ohne Genehmigung, oder fälscht die von Inlernet rausgegebene Informationsunterlagen, Schulungsmaterialien, Präsentationen,
- Stammkunde akzeptiert von dem Produktpartner,in Kooperation mit ihm, hinter dem Rücken von Inlernet, eine andere Preisermässigung, als die auf der Website www.inlernet.com und auf deren Partnerwebsites bekanntgegeben wurde,
Stammkunde erhält die vom Produktpartner auf der Website www.inlernet.com und auf deren Partnersites angemerkte Ermässigungssumme in Bargeld oder auf eine andere direkte Art und Weise vom Produktpartner, ohne Mitwirkung bzw. Kenntnis von Inlernet,
- Stammkunde in Kooperation mit dem Produktpartner, ohne Mitwirkung bzw. Kenntnis von Inlernet, erhält vom Produktpartner den vollständigen oder Teilbetrag des Produktpartner Online Vouchers in Bargeld, mit Überweisung oder auf eine andere Art und Weise,
- Stammkunde zahlt Inlernet die ihm ohne Rechtsgrundlage ausbezahlte Provision, trotz Mahnung nicht zurück,
- Stammkunde will nachweislich mit falschen Informationen oder auf eine irreführende Art und Weise andere Stammkunden und Produktpartner im Inlernet-System registrieren lassen, oder er informiert sie falsch bezüglich Anwendung und erreichbare Vorteile des Systems,
- Stammkunde stellt durch Irreführung oder Verirrung das Inlernet-System im Kreis von anderen Personen oder während seiner Empfehlungstätigkeit, als Kapitalanlage oder eine sonstige Finanztätigkeit mit Genehmigungspflicht oder als eine mit den gültigen rechtlichen Regelungen unvereinbare, gesetzwidrige Tätigkeit dar,
- Stammkunde registriert eine Person als Empfehlungsgeber oder neuer Stammkunde im System, ohne das Wissen und die Zustimmung der jeweiligen Person,
- Wenn er jegliche Konkurrenztätigkeit gegen dem Inlernet-System ausübt und damit dem Inlernet moralische oder finanzielle Schäden zufügt oder dessen Marktposition verschlechtert, insbesondere wenn er gemäss Punkt 4.21. Inlernet Schaden zufügt,
- Stammkunde leitet jegliche Art von Rechtsverfahren (streitig bzw. nicht streitig) gegen Inlernet ein,
- Wenn er dem Inlernet oder dessen Partnern bewusst Schaden zufügt oder gegen sie eine Straftat begeht, oder
- Wenn er sich so verhält dass das eine weitere Zusammenarbeit innerhalb des Systems unmöglich macht oder besonders erschwert.

9.6. Im Todesfall des Stammkunden übergeht diese Vereinbarung auf den rechtlichen Erbfolger des Stammkunden, so dass er im Vertrag automatisch den Platz des Stammkunden einnimmt. Die Inlernet Begünstigungen, Rechte, Provisionen und Vorteile (im weiteren: Inlernet Berechtigungen) werden nach der Todesnachricht in eine so genannte vorläufige Datenbank übertragen, bis der Beschluss über den Nachlass rechtskräftig wird, im Fall eines Gerichtsverfahrens bis das rechtskräftige Urteil betreffend Erbfolge Inlernet zugestellt wird. Die Eröffnung der vorläufigen Datenbank bedeutet automatisch auch die Zugangssperre zum Weboffice, das betrifft aber die Erwerbsmöglichkeit der Inlernet Berechtigungen nicht. So können in der vorläufigen Datenbank sogar vor der Benennung des neuen Stammkunden (Erbfolgers), die zu dem verstorbenen Stammkunden gebundene Inlernet Berechtigungen erhöht werden. Ein in einem nachträglichen Erbschaftsverfahren verabschiedeter Beschluss bezüglich Erbfolge der Inlernet Berechtigungen kann gegenüber Inlernet nicht geltend gemacht werden.

Im Erbschaftsverfahren – egal ob es eine gesetzliche oder testamentarische Erbfolge ist - kann man nur eine einzige Person als Erbfolger der Inlernet-Berechtigungen bestimmen. Die Inlernet Berechtigungen können auch im Fall einer Erbfolge nicht geteilt werden. Falls Stammkunde mehrere Erben hat, die Erben müssen die Person bestimmen, die die Berechtigungen erbt. Falls der verstorbene Stammkunde keinen Erbfolger bestimmt hat und die Person des Erbfolgers nicht bekanntgegeben wird, wenn der Erbfolger sich auf unbekanntem Ort aufhält, oder wenn das Erbschaftsverfahren erfolglos ausgeht, stehen die Inlernet Berechtigungen dem Empfehlungsgeber des verstorbenen Stammkunden zu, ausser wenn der Tod des verstorbenen Stammkunden – nachweislich mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil - die Konsequenz der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tätigkeit des Empfehlungsgebers ist.

Falls der Erbfolger des verstorbenen Stammkunden selber registrierter Stammkunde im Inlernet-System ist, wird die Stammkundenstruktur als Teil der Hinterlassenschaft – mit den dazugehörenden Inlernet Berechtigungen – nicht zu der bestehenden Stammkundenstruktur und den dazu gehörenden Inlernet Berechtigungen übertragen. In so einem Fall nimmt der Erbfolger-Stammkunde den Platz des verstorbenen Stammkunden ein, mit der Bemerkung „ XY als Erbfolger von ZW“ und die Namen werden auch gelichzeitig ersetzt. In diesem – und ausschliesslich in diesem - Fall wird Erbfolger mit zwei oder mehr verschiedenen Identifikationsnummern die sich auf die Inlernet Berechtigungen beziehen, die Dienstleistungen des Inlernet-Systems in Anspruch nehmen. Die Stammkundenidentifikation des Erblassers ändert sich auch nach der Erbfolge nicht, so ist sie Teil der Hinterlassenschaft.

9.7. Alle Vorschriften dieser Stammkundenvereinbarung sind bis zum Tag von dem Erlöschen des Vertragsrechtsverhältnisses gültig. Im Fall einer Kündigung der Tag des Erlöschens ist der letzte Tag der Kündigungsfrist. Nach dem Erlöschen ist Stammkunde nicht mehr berechtigt das Inlernet-System und das Weboffice zu benutzen, diese wir Inlernet dem Stammkunden gegenüber automatisch zusperren. Falls Stammkunde für Inlernet Voucher ausschliesslich eine Anzahlung getätigt hat, so verliert er den Betrag der Anzahlung nicht. Diese Summe kann er innerhalb von einem Jahr nach dem Erlöschen des Vertrages mit dem Teilwert auf den vollständigen Wert ergänzen, gemäss den Vorschriften im Punkt 5.12. Falls Stammkunde innerhalb der obengenannten Frist das Voucher mit dem Teilwert nicht ergänzt hat, verliert er den einbezahlten Anzahlungsbetrag nach Ablauf des Jahres.

10. Regelungen der Verantwortung und der Geltendmachung des Anspruches

10.1. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe müssen nur dann dem Stammkunden gegenüber für die mit jeglichem Rechtsgrund eingeleiteten Ansprüche haften, wenn sie den Schaden absichtlich oder grob fahrlässig verursacht haben, oder der Schaden dem Stammkunden durch eine Straftat eines Inlernet-Angestellten zugefügt wurde. In diesen Fällen auch nur dann wenn dem Stammkunden oder seinem Angestellten seitens Inlernet einen Schaden zugefügt wurde, der das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die Gesundheit verletzt hat. In anderen Fällen schliessen Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe ihre Verantwortung für jeglichen Schaden in den verschiedensten Kreisen des Stammkunden aus.

10.2. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die laufende Funktionstüchtigkeit von Internet, von der Inlernet-Website, für die Dienstleistungen der Weboffices und/oder für die Dienstleistungen via Telefon oder SMS, insbesondere für die Anwendbarkeit der mobilen Handynetzwerke oder sonstiger mobilen Terminale. Inlernet übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstanden sind, dass die obengenannte Mittel nicht zur Verfügung gestanden sind, oder nicht fehlerfrei funktioniert haben, ausser wenn die aus diesen Gründen entstandenen Schäden auf eine absichtliche oder grob fahrlässige Tätigkeit von Inlernet zurückzuführen sind.

10.3. Inlernet übernimmt keine Haftung für die falschen Auskünfte, für irreführenden Informationen, die Stammkunde von dem Empfehlungsgeber oder von einem anderen Stammkunden, bzw. von dritten Personen bekommt über den Einstieg ins Inlernet-System, über dessen Aufbau und Anwendung, über die Inlernet Berechtigungen, die man erreichen kann und über deren Grössenordnung. Im Hinblick darauf sind immer die jeweiligen, gültigen AGB und deren Beilagen, die auf der Website www.inlernet.com bekanntgegeben wurden, richtungsweisend und ausschliesslich diese offiziell veröffentlichte Dokumente sind als offizielle Informationen seitens Inlernet zu betrachten.

10.4. Gemäss Vertrag sind alle nicht abwehrbare Ereignisse, deren Gründe sich nicht auf den Interessenkreis von Inlernet beziehen, sogenannte Vis maior Ereignisse, insbesondere aber nicht ausschliesslich folgende:

Naturkatastrophe, Feuerbrand, Flutwelle, Behörden-, oder Gerichtsverfahren, behördlicher oder gerichtlicher Beschluss, Ausnahmezustand, Aufstand, Bürgerkrieg, Krieg, Streik oder ähnliches, bzw. dauerhaftes Aussetzen der technischen Grundbedingungen, die die Zugang zur Inlernet Website und Inlernet Datenbank gewährleisten, die sich nicht auf den Interessenkreis von Inlernet beziehen, die aber direkt oder indirekt die vertragliche Leistung von Inlernet deutlich erschweren, dauerhaft aussetzen oder unmöglich machen. Inlernet trägt keine Verantwortung für die nicht-, fehlerhafte-, oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn die durch ein obengenanntes Vis maior Eregnis zustande gekommen ist. Im Fall eines Vis maior Ereignisses ist Inlernet verpflichtet, den Stammkunden innerhalb von 8 Tagen, schriftlich (eine Bekanntgabe auf der Website ist auch als schriftliche Information zu betrachten) zu informieren. Während der Dauer des Vis maior Ereignisses wird die Gültigkeit des Vertrages seitens Inlernet ausgesetzt, in der Grössenordnung, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.

11. Allgemeine Regelungen der Datenverwaltung

11.1. Inlernet bearbeitet und verwaltet die im Rahmen dieser Vereinbarung vom Stammkunden zur Verfügung gestellten bzw. andere in diesem Bezug erhalten persönlichen und andere Daten. Bei dieser Datenbearbeitung- und Verwaltung ist Inlernet verpflichtet, sich und die Regelungen des Datenschutzgesetzes zu halten. Inlernet kann die obengenannten Daten ausschliesslich für die Identifikation des Stammkunden und für die Kontrolle seiner rechtlichen-geschäftlichen Tätigkeit bzw. für die Geltendmachung seiner in dieser AGB bestimmten Rechte und Verpflichtungen anwenden bzw. nur den mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgebern (Instruktoren) können sie zur Verfügung gestellt werden, so dass die obengenannten gesetzlichen Rahmen eingehalten werden.

11.2. Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe können die Stammkundendaten ausschliesslich für die Erfüllung der Dienstleistungen im Inlernet-System, für die laufende, sichere und fehlerfreie Verwaltung des Inlernet-Systems (insbesondere die Identifikation und die Positionsbestimmung des Stammkunden) anwenden, die können nicht dritten, unbefugten Personen übergeben werden, ausgenommen die mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgeber (Instruktoren).

11.3. Inlernet ist berechtigt, die bekannten und bearbeiteten Daten des Stammkunden den Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe und den mit dem Stammkunden verbundenen Empfehlungsgebern (Instruktoren) zur Verfügung zu stellen, ausschliesslich für die Erfüllung der Dienstleistungen im Inlernet-System. Stammkunde ist mit der Unterschrift dieser Vereinbarung eindeutig einverstanden damit, dass Inlernet und die Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe, seine bearbeitete und verwaltete (siehe oben) Daten, hauptsächlich seine persönliche Daten bzw. die zur Identifikation und zur Bestätigung der Rechtsgrundlagen für die Datenverwaltung notwendige persönliche Daten auch nach dem Erlöschen des Vertrages bearbeitet bzw. verwaltet für die obengenannten Ziele, beziehungsweise an anderen Gesellschaften – insbesondere an Gesellschaften, die mit Inlernet ein Vertragsverhältnis oder eine andere geschäftliche Beziehung haben , oder an Gesellschaften, die ein anderes Stammkunden-, oder Handlungssystem verwalten- weiterleitet. Wenn Stammkunde die Weiterleitung dieser Daten schriftlich verbietet, ist Inlernet nicht berechtigt diese Daten weiterzuleiten. In diesem Fall nimmt Stammkunde zur Kenntnis, dass diese Begrenzung der Datenverwaltung auch das Erreichen der im Inlernet-System erreichbaren Berechtigungen begrenzen oder verhindern kann.

11.4. Stammkunde ist mit der Unterschrift dieser Vereinbarung einverstanden damit, dass Inlernet seine obengenannte Daten für Werbezwecke bzw. als Referenz anwendet, insbesondere für kurze Textmitteilungen (per SMS) und per Email. Wenn Stammkunde die Weiterleitung dieser Daten schriftlich verbietet, ist Inlernet nicht berechtigt, diese Daten weiterzuleiten. Im weiteren stimmt Stammkunde zu, dass Inlernet an seine Email-Adresse und Handynummer Informationen und Werbungen schickt. Stammkunde kann sich jedoch Inlernet ersuchen, ihm keine Werbungen zukommen zu lassen.

Stammkunde stimmt ohne jegliches, finanzielles Entgelt zu, dass die bei den für Stammkunden organisierten Veranstaltungen gemachten Fotos und Videos bei anderen Inlernet Veranstaltungen beziehungsweise auf der Inlernet-Website oder anderweitig benutzt und präsentiert werden, ausser wenn das jeweilige Foto oder Video den guten Ruf oder die Persönlichkeitsrechte des Stammkunden eindeutig verletzt.

12. Verschiedenes

12.1. Falls dieser Vertrag mit einer Gesellschaft (KG, GmbH, AG, usw.) als Stammkunde abgeschlossen wird, müssen die Geschäftsführer/Verwaltungsräte und/oder die Geschäftsleitung der Gesellschaft dafür sorgen, dass alle Vertreter, Angestellte, Offiziere und freiberufliche Berater alle Vorschriften dieses Vertrages auch einhalten. Im Fall eines Vertragsbruches durch den obengenannten Personen, müssen Gesellschaft und der Vertreter die Verantwortung tragen.

12.2. Bezüglich diesen Vertragbedingungen werden unabhängig von der Nationalität oder Wohnadresse des Stammkunden, die Vorschriften des schweizerischen privatem Rechtes, insbesondere des Obligationsrechts verwendet. Für die aus diesem Vertrag stammenden streitigen Fragen sind Parteien verpflichtet, eine Einung miteinander zu suchen und die Rechtsstreitigkeiten möglichst auf friedlichem Wege zu erledigen. Wenn dies keine Ergebnisse erbringen würde, erklären Parteien, um bei der Rechtsstreitigkeit einen Entschluss fassen zu können, die ausschliessliche Zuständigkeit des Erstgerichtes gemäss dem Firmensitz der Inlernet Worldwide AG.

12.3. Vertragsparteien sind verpflichtet die Vorschriften dieses Vertrages restlos einzuhalten. Stammkunde ist nicht berechtigt, ohne eine vorhergehende schriftliche Zustimmung von Inlernet seine aus diesem Vertrag stammenden Rechte und Verpflichtungen auf eine dritte Person abzutreten oder auf irgendeine Art und Weise zu übereignen. Dieses Verbot bezieht sich nicht – bei Gesellschaften – auf die Rechtsnachfolge der Gesellschaften. Im Fall einer Abtretung der Vertragsrechte, werden die Mitteilungspflichten des Stammkunden verstärkt geltend gemacht.

Die Inlernet Rechte, inklusive die Bonus Rechte des Stammkunden sind auf einen anderen Stammkunden übertragbar, wenn das Stammkundenrechtsverhältnis des ersten Stammkunden erlischt. Im Fall einer Übertragung der in diesem Kapitel genannten Rechte, steht Inlernet das Vorkaufsrecht zu. Stammkunde ist verpflichtet bei einer Übertragung seiner Rechte Inlernet um eine schriftliche Genehmigung zu bitten, bzw. Inlernet auf die Ausübung seines Vorkaufsrechtes aufmerksam zu machen.

12.4. Stammkunde ist bereits mit der Unterschrift dieses Vertrages einverstanden damit, dass Inlernet ihre einige oder alle aus diesem Vertrag stammenden Rechte und Verpflichtungen auf eine dritte Person, Gesellschaft, in erster Linie auf eine der Gesellschaften der Inlernet-Unternehmensgruppe überlässt oder auf eine andere Art und Weise überträgt, und ist damit einverstanden und stimmt zu, wenn bezüglich Inlernet eine Rechtsnachfolge benannt wird.

12.5. Diese AGB und der dazu gehörenden Verträg und Anlagen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, und überschreiben und ersetzen alle bisherigen oder gleichzeitigen, schriftlichen, mündlichen Vereinbarungen und Verträge, die sich auf das jeweilige Thema beziehen. Wenn einzelne Vorschriften dieser AGB ungültig werden oder nicht mehr unmöglich werden, die Ungültigkeit oder Unmöglichkeit betrifft die vollständige Vereinbarung nicht. Die nicht ungültigen Vorschriften des Vertrages gelten weiterhin und sind erzwingbar. Vertragsparteien sind verpflichtet in so einem Fall eine der ungültigen Vorschrift inhaltlich passende, gültige und durchführbare Regelung, die sich auf das bestehende Rechtsverhältnis der Parteien bezieht zu finden, ausser wenn Parteien ohne die ungültigen oder ungültig qualifizierten Vorschriften den Vertrag gar nicht abgeschlossen hätten.

Falls zwischen dem Stammkundenvertrag und diesen AGB oder deren Beilagen Gegensätze vorkommen sollten, so ist für die Bestimmung und Klarstellung der Inhalte und des Bedingungssystems der jeweilige Punkt des Stammkundenvertrages vorrangig.

Bei der Deutung der AGB sind im weiteren die kurzen Beschreibungen und sonstigen Erklärungen, Informationen bezüglich das Inlernet-System auf der Inlernet-Website richtungsweisend.

Vertragsparteien haben diese AGB gelesen, gedeutet und die Vorschriften sind, als harmonische Wille der Parteien, verpflichtend, rechtlich wirksam und bindend für alle.

gültig ab dem 10. Januar 2017